Herr Dipl.-Geol. Lars Reichel verlängerte die Gültigkeit seiner Sachkunde nach den "Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 Anlage 4a" für ASI-Arbeiten an Asbestzement am 22.Jun.2016 durch erfolgreichen Abschluss an dem behördlich anerkannten Lehrgang.
Herr Dipl.-Geol. Lars Reichel hat am 20.Feb.2018 auf Basis seiner Fachkunde, durch Absolvierung einer behördlich anerkannten Fortbildung, die Sachkunde zur Sanierung von Gebäudeschad-stoffen nach DGUV-Regel 101-004 Anhang 6B erlangt.
Mit der Sachkunde zur Sanierung von Gebäude-schadstoffen nach DGUV-Regel 101-004 sind auch die Anforderungen an die Fachkunde nach TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" erfüllt.
Um Abfälle ordnungsgemäß verwerten oder beseitigen zu können bedarf es grundsätzlich einer Probenentnahme zur Erstellung einer Deklarationsanalytik, die u.a. nach DepV nur durch sachkundiges Fachpersonal durchgeführt werden darf.
Für die Probenahme von Abfällen liegt Herrn Dipl.-Geol. Lars Reichel die entsprechende Sachkunde mit Teilnahmenachweis vom 16.Apr.2013 vor.