Um als Händler und Makler gefährliche Abfälle entsorgen zu dürfen, bedarf es nach § 54 KrWG einer Erlaubnis, die Herrn Dipl.-Geol. Lars Reichel am 10.Okt.2014 von der Hamburger Umwelt-behörde unter der Nr.: BV0000384 erteilt wurde.
Hierfür sind in regelmäßigen Abständen verschiedene, qualifizierende Unterlagen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit und der regelmäßigen Fortbildung vorzulegen.
Herr Dipl.-Geol. Lars Reichel hat für den Nach-weis seiner berufsbegleitenden Qualifikationen an der behördlich anerkannten Fortbildung nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV erfolgreich teilgenommen.
Diese Fortbildung ist eine von mehreren Bedingungen für die Verlängerung der Erlaubnis zum Handeln- und Makeln für gefährliche Abfälle.